Schriftgröße:  S | M | L
Header Image Home

Heizkostenzuschuss 2009/2010

Heizkostenzuschuss NÖ 2009/2010

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes von 23. Dezember 2009 bis 30. April 2010 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach §293 ASVG 
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie

beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005

Nähere Informationen und das Antragsformular als Download finden Sie hier:

spacer

Online unter:

spacer
zurück  zurück
Banner Bild